Gutes altes Recht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gutes altes Recht
Das G. stellt eine der erfolgreichsten Thesen der rechtshist. Wissenschaft im 20. Jh. dar und geht auf den Mediävisten und späteren Universalhistoriker Fritz Kern zurück, der 1919 seine Lehre von der ma. Rechtsanschauung schuf. Nach ihr habe im ma. Denken jedes Recht als notwendig alt und gut, also gerecht, gelten müssen, um Beachtung beanspruchen zu können. Wenngleich man sich dabei zuweilen getäuscht, nur vermeintlich Altem den Vorzug gegeben oder sogar Urkunden [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gutes_altes_recht
Verweise
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