Hab und Gut (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Hab und Gut
Das Wortpaar H. bezeichnet das Eigentum in seiner Gesamtheit, mit gemeingermanisch gut bezeugten Benennungen für bewegliches Fahrnis, Fahrhabe (Vieh, Getreide, Gerätschaften, Hausrat, Geld) und liegendes (v.a. Grundbesitz) Eigentum (Liegenschaftsrecht): Fúr gesamente habe sol gehalte (n) vnd (de) verstanden werden. alle die habe vnd gut (Köbler, Ref. Nürnberg 205,8; 1484); gutere und habe, sie sint bewegelichin ader unbewegelich (MittOsterland [...]
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