Haberfeldtreiben (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Haberfeldtreiben
Das H. war bis in das 20. Jh. hinein eine Form der Volksjustiz; ein nächtliches Rügegericht (Charivari) mit einer straffen Organisation in einem Haberer-Bund unter einem Haberer-Feldmeister, in dem den verschiedenen Altersklassen unterschiedliche Aufgaben zufielen. Träger der öffentlichen Veranstaltungen des H. waren die Haberer, d.h. die unverheirateten Burschen der Dorf- und Landgemeinden, die in Abstimmung mit den anderen Mitgliedern im Bündnis zu nächtlicher [...]
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