Haderbücher (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Haderbücher
H. (von mhd. hader = Streit) werden im 14.–16. Jh. mancherorts (z.B. Ingelheim, Landshut, Nürnberg) Gerichtsbücher genannt, die Vorgänge vor den lokalen Niedergerichten verzeichnen. Zunächst dienten die oft nur ein- bis dreizeiligen stichwortartigen Notizen (Datum, Beteiligte, Klage/Verhandlungsgegenstand, ggf. Zwischen- bzw. Endurteil [Urteil] oder auch nur Delinquent und Buße) dem Gerichtspersonal lediglich als Gedächtnisstütze; später erlangten die immer ausführlicher [...]
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