Hafen (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hafen

Der H. ist ein rechtlich definierter Landungsplatz an einem Gewässerabschnitt (portus, wīc [zu lat. vicus, ahd. *wī, Stadt, oder altengl. Herberge für fremde Kaufleute, daraus u.U. Weichbild]), im Gegensatz zur Schiffslände und zum „wilden H.“. Die rechtliche Entwicklung des H.begriffes ist mit der Ausbildung des Strandrechts verbunden. Im H. gewährte der Landesherr periodisch oder ganzjährig Fremden Kaufmannsschutz, Marktschutz (Markt) und Befreiung [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hafen

Verweise

Hafen verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeinen Landrecht; Bremen; Duisburg; Eideshelfers-; Eigentum; England; Europäische Gemeinschaften, Europäische Union; Fremden; Hamburg; Jütisches Recht; Karl dem Großen; Kaufmann, Kaufleute; Kiel; Krämer; Landesherr; London; Markt; Norddeutschen Bundes; Regalien; Ronkalischen Gesetzen; Schleswig; Staates; Stadt; Strandrechts; Vorkaufsrecht; Weichbild; Wergeld; Zehnt; Zoll;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hafen:

Greifswald; Hamburg; Herberge;

Schlagwörter

Dem Stichwort Hafen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gewässer; Handelsrecht; Seerecht und Strandrecht; Völkerrecht;

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