Hagestolz (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hagestolz

H., im 13. Jh. umgedeutet aus mhd. hagestalt, mit der Bedeutung „Unverheirateter, der noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat“, ahd. hagustalt, hagastalt, zu ahd. hag „Umzäunung, umzäuntes Grundstück“ und got. staldan „besitzen“ weitere Deutungen zu Wort und Bedeutung werden als „unklar und spekulativ“ verworfen (Kluge/Seebold, a.a.O.).

Das H.recht ist nur in wenigen Gebieten Deutschlands und der nördlichen Schweiz belegt.

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hagestolz

Verweise

Hagestolz verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeinen Landrechts (Preußen); Braunschweig; Bürgerlichen Gesetzbuchs; Ehen; eheliches Güterrecht; Erbrecht; Fahrnis, Fahrhabe; Familie; Fiskus; Freie; Gesetzgebung; Grundherrschaft; Hannover; Haus; Heimfallsrecht; Hörige; Kindern; Kirchen; Klöstern; Kurpfalz; Landesherrn; Leibeigenschaft; Reichsdeputationshauptschluss; Säkularisation; Schenkungen; Schweiz; Tode; Verfügungen; Vermögen; Witwen; Württemberg;

Schlagwort

Dem Stichwort Hagestolz ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Erbrecht;

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