Halle-Neumarkter Recht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Halle-Neumarkter Recht
Als H. wird das Recht der Stadt Halle an der Saale, welches die hallischen Schöffen auf Verlangen des Hzg.s Heinrich von Schlesien 1235 durch eine Rechtsmitteilung an die schles. Stadt Neumarkt gegeben haben, bezeichnet. Das Original ist nicht überliefert, der Text ist durch mehrere spätere Abschriften (14.–16. Jh.) belegt. Das Verhältnis zu einer in Neumarkt später entstandenen und auf 1181 vordatierten Variante ist umstritten.
In der Rechtsmitteilung finden sich folgende
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.halle_neumarkter_recht
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