Halle-Neumarkter Recht (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Halle-Neumarkter Recht

Als H. wird das Recht der Stadt Halle an der Saale, welches die hallischen Schöffen auf Verlangen des Hzg.s Heinrich von Schlesien 1235 durch eine Rechtsmitteilung an die schles. Stadt Neumarkt gegeben haben, bezeichnet. Das Original ist nicht überliefert, der Text ist durch mehrere spätere Abschriften (14.–16. Jh.) belegt. Das Verhältnis zu einer in Neumarkt später entstandenen und auf 1181 vordatierten Variante ist umstritten.

In der Rechtsmitteilung finden sich folgende

[...]

Verweise

Halle-Neumarkter Recht verweist auf folgende Stichwörter

Beil; Bürger; Buße; Eid; Erbfolgeordnung; Erbrecht; Fürsprecher; Gerade; Gerichtsherrn; Gerichtsverfassung; Halle an der Saale; Hand; handhafte Tat; Hausfrieden; Inkompatibilität; Innungen; Klage; Leibesstrafen; Magdeburger Recht; Neumarkter Rechtsbuch; Notzucht; Polen; Rechtsmitteilung; Rezeption deutschen Rechts; Richter; Sachsenspiegel; Schlesien; Schöffen; Schuldrecht; Schultheiß; selbdritt, selbsiebt; Stadt; Stadtrechtsfamilie; Strafe, Strafrecht; Todesstrafe; Totschlag; Ukraine; Wegelagerei; Wergeld; Wüstung, strafrechtlich; Zweikampf;

Schlagwörter

Dem Stichwort Halle-Neumarkter Recht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Mittelalter; Rechtstext; Stadtrecht;

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