Haus und Hof (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Haus und Hof

I. Form und Inhalt

Die Doppelformel H. gehört zu den Paarformeln der deutschen Sprache, die sich bis auf den heutigen Tag gehalten haben. Man sagt: „Er hat H. verloren“, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass er, verschuldet oder unverschuldet, seinen ganzen Besitz, Hab und Gut, d.h. seine bewegliche Habe sowie Grund und Boden, verloren, verspielt oder vertrunken hat. Der rechtliche Charakter der Formel wird an dem Kernbegriff deutlich, für den sie steht: „Besitz“. Die

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Verweise

Haus und Hof verweist auf folgende Stichwörter

Adoption; Affatomie; Arm und reich; Besitz; Bienen; Brandstiftung; Buße; Chrenecruda; Curtis; Dorf; Fremde, Fremdenrecht; Gericht; Goslar; Grabes; Grafen; Grenze; Hab und Gut; Haus; Hausbau, volkskundlich; Hausfriedens; Heliand; Herd; Hof; Insolvenzrecht; Kelten; Ladung; Leges barbarorum; Lex Alamannorum; Lex Baiuvariorum; Lex Salica; Lex Thuringiorum; Malbergischen Glossen; Missetat; Naturalleistungen; Ortsnamen; Paarformeln; Personennamen; Rechtsbücher; Rechtssprichwort; Sachsenspiegel; Schillingen; Schutz und Schirm; Sühne, Sühneverträge; Tötungsdelikte; Villa; Wergeld; Zaun; Zaunsprungs; Zeugen;

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