Hausbau, öffentlich-rechtlich (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hausbau, öffentlich-rechtlich

Das Errichten von Gebäuden und Ansammlungen, die bei der Bildung von Gemeinschaften entstehen, bedingt Regeln, um Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Das Leben in Häusern, Grundbedürfnis des modernen Menschen, fordert Bauaktivitäten. Voraussetzungen sind bebaubarer Boden und Baumaterial. Beides stand bei Neuansiedlungen zur Verfügung. „Spätestens bei der Bildung von Siedlungen mit flächiger Bebauung und geschlossenen Straßenzeilen wurde es notwendig, baurechtliche Vorschriften

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Verweise

Hausbau, öffentlich-rechtlich verweist auf folgende Stichwörter

Absolutismus; Allgemeine Landrecht; Deutschen Demokratischen Republik; Eigentums; Europäische Gemeinschaften, Europäische Union; Grundeigentums; Grundgesetz; Häusern; Immissionsrecht; Landrecht; Nachbarn; Nachbarrecht; Nationalsozialistische Recht; Sachsenspiegel; Schadensersatz; Stadtrechte; Zwickauer Rechtsbuch;

Schlagwort

Dem Stichwort Hausbau, öffentlich-rechtlich ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Verwaltung und Verwaltungsrecht;

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Artikel Hausbau, öffentlich-rechtlich

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