Hausbau, volkskundlich (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Hausbau, volkskundlich
Mithilfe beim H. gehört zu den nachbarlichen Pflichten. Sie erfolgt durch Lieferung und Anfuhr von Baumaterial und durch Mitarbeit „während des Bauvorgangs. Nach bestimmten Bauabschnitten erhalten die freiwilligen Helfer und die handwerklichen Bauarbeiter gewohnheitsrechtlich (Gewohnheitsrecht) festgelegte Verehrungen. Am verbreitetesten für diese Anlässe sind Grundsteinlegung und Richtfest (Arbeitsantritt und -abschluss).
Das Richtfest hat seine besondere Bedeutung vermutlich
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hausbau_volkskundlich
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