Hausgesetze (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Hausgesetze
H. bezeichnet jene Rechtsnormen, mit welchen eine hochadelige (Adel) Familie (Haus) bestimmte, sie betreffende Rechtsfolgen festlegte. Nach ihrem häufigsten Zustandekommen durch Familien-, Erb-, Ehegüter-, Vormundschafts-, Beistands-, Verzichts-, Teilungs- wie sonstige Verträge werden sie auch als Hausverträge (Privatfürstenrecht) bezeichnet. Zu den H. zählen weiterhin Testamente und vor allem ab dem 15. Jh. zusätzliche oder ältere Quellen aufnehmende Satzungen in der Regel allein
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