Hausgesetze (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hausgesetze

H. bezeichnet jene Rechtsnormen, mit welchen eine hochadelige (Adel) Familie (Haus) bestimmte, sie betreffende Rechtsfolgen festlegte. Nach ihrem häufigsten Zustandekommen durch Familien-, Erb-, Ehegüter-, Vormundschafts-, Beistands-, Verzichts-, Teilungs- wie sonstige Verträge werden sie auch als Hausverträge (Privatfürstenrecht) bezeichnet. Zu den H. zählen weiterhin Testamente und vor allem ab dem 15. Jh. zusätzliche oder ältere Quellen aufnehmende Satzungen in der Regel allein

[...]

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Verweise

Hausgesetze verweist auf folgende Stichwörter

Adel; Austrägalinstanz; Bayern; Dispositio Achillea; Erbrecht; Erbtochter; Erb-,; Familie; Fürst; Grundherrschaft; Haus; Herrschaft; Hessen; Kaisers; Kammergut; Liechtenstein; Monarchien; Österreich; Pactus, pactum; Pragmatische Sanktion; Primogenitur; Privatfürstenrecht; Privatfürstenrechts; Regentschaft; Regre„dient„erbe; Reichsrecht; Reichstags; Rheinbundes; Satzungen; Sekundo-; Stände, Ständewesen; Territorien; Testamente; Verfassung; Vorkaufsrechte; Vormundschaft;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hausgesetze:

Agnaten und Kognaten; Ehre; Fortleben nach dem Tode;

Schlagwörter

Dem Stichwort Hausgesetze sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Adel; Gesetz;

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