Hausgut, dynastisch (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Hausgut, dynastisch
Das H. stellte das Vermögen eines Hauses im Sinne einer (Groß-) Familie dar. Es bestand seit der fränkischen Zeit im Wesentlichen aus Liegenschaften (Liegenschaftsrecht), die als Eigengut (Allod, Allodifikation) und Erbe von den Vorfahren herrührten und die dazu bestimmt waren, auf die Kinder und Enkel überzugehen. Das H. war daher als Familien„vermögen nicht dem Hausherrn persönlich, sondern der Familie zugeordnet. Dem Hausherrn, der das H. in seiner Gewere hatte, kam die Nutzungs-
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