Haushalt, Haushaltsrecht (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Haushalt, Haushaltsrecht

Als Begriff wird „Haushalt“ (H.) synonym für Etat, Budget (abgeleitet vom lat. bulga „Reittasche“; franz. bougette „Felleisen“, engl. budget „H.splan“) verwendet.

„Haushaltsrecht“ (H.R.) ist die Gesamtheit der Rechtssätze über die Finanzwirtschaft der Träger öffentlicher Verwaltung. Verstanden werden darunter sowohl die Finanzmittel als auch die Regelungen zur Planung, Feststellung und Kontrolle des H.s der öffentlichen Hand. In ihnen

[...]

Verweise

Haushalt, Haushaltsrecht verweist auf folgende Stichwörter

Baden; Bayern; Bismarck; Bundesrepublik Deutschland; Demokratie; Do„mänen; Ermächtigungsgesetz; Finanzwesens; Geld; Gesetz; Gesetzgebung; Grundgesetz; Hessen; Hof; Kameralistik; König; Landesherren; Minister, Ministerium; Nationalsozialismus; Parlament; Paulskirchenverfassung; Preußen; Reichstages; Reichsverfassung von 1871; Repräsentationen; Sachsen; Staaten; Stände, Ständewesen; Steuern; Verwaltung; Weimarer Reichsverfassung; Württemberg; Zölle;

Schlagwörter

Dem Stichwort Haushalt, Haushaltsrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Finanzwesen; Staatsrecht; Verwaltung und Verwaltungsrecht;

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