Haushalt, Haushaltsrecht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Haushalt, Haushaltsrecht
Als Begriff wird „Haushalt“ (H.) synonym für Etat, Budget (abgeleitet vom lat. bulga „Reittasche“; franz. bougette „Felleisen“, engl. budget „H.splan“) verwendet.
„Haushaltsrecht“ (H.R.) ist die Gesamtheit der Rechtssätze über die Finanzwirtschaft der Träger öffentlicher Verwaltung. Verstanden werden darunter sowohl die Finanzmittel als auch die Regelungen zur Planung, Feststellung und Kontrolle des H.s der öffentlichen Hand. In ihnen
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.haushalt_haushaltsrecht
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