Haustür (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Haustür

Die H. (siehe dazu auch: Kirchenportal, Tor) ist zunächst die Grenze, bis zu welcher der Hausfrieden reicht. Erst allmählich erstreckt sich dieser auf Haus und Hof. „Später wird auch das Flurstück bis an den Zaun oder Etter mit einbezogen. Zahlreiche Rechtsquellen nennen die H.en im Zusammenhang mit dem Delikt der Heimsuchung, etwa das Münchner Stadtrecht von 1356 oder das Ortsrecht von Bußmannshausen bei Laup„heim von 1585: werden die H.en aufgebrochen, das Türschloss zerbrochen

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.haustuer

Verweise

Haustür verweist auf folgende Stichwörter

Bauopfer; Besitz; Bilderhandschrift; Delikt; Etter; Farbensymbolik; Fußes; Gericht; Grenze; Hand; Hauses; Haus und Hof; Hausbau, öffentlich-rechtlich; Hausfrieden; Hochzeitsbrauch; Inschriften; Kirchenportal; Notzucht; Rechtsgeschäften; Sachsenspiegels; Slawen; Span; Todesstrafe; Tor; Verpfählen; Vollstreckung; Zaun; Zweige;

Schlagwörter

Dem Stichwort Haustür sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Brauchtum; Symbolik; Volkskunde;

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Artikel Haustür

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