Haut und Haar (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Haut und Haar
Die juristische Paarformel H. beinhaltet „ursprünglich die im Mittelalter praktizierte Strafe des Prügelns (Prügelstrafe) und Haarscherens (Haar, Haarscheren), eine Strafe, die im Sachsenspiegel als Höchst„strafe für Schwangere (Schwangerschaft) gilt.
Die Strafe an H. gehört damit zu den Leibesstrafen oder Peinlichen Strafen. Der Delinquent wurde entweder gehend oder am Pranger stehend geprügelt. Oftmals wurde ihm anschließend das Haar geschoren, damit er lange als
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