Heer (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Heer

Das Wort H. bezeichnet eine größere Landstreitmacht, insbesondere die gesamten Landstreitkräfte einer politischen Körperschaft. Es stammt von Wörtern der Germanischen Sprachen ab, die „einen Raubzug bzw. Kriegszug unternehmen“ bedeuten (an. herja, got. harjis, ahd. hari oder heri). Für die germ. Völker des FrühMAs (Germanen) hat die Forschung des 19. Jh.s aus normativen Quellen und den wenigen chronikalischen Nachrichten geschlossen, dass das H. [...]


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Verweise

Heer verweist auf folgende Stichwörter

Adel; Allod; Bayern; Bundesrepublik Deutschland; Deutschen Demokratischen Republik; Deutschen Bundes; Fränkischen Reich; Frankreich; Freien; Frieden; Friedrich I. Barbarossas; Fürsten; Germanen; Germanischen Sprachen; Geselle; Grenzen; Habsburger; Heerbann; Kaisers; Karls des „Großen; Knecht; König; Krieg; Landmiliz; Landsknechte; Lehnrecht, Lehnswesen; Militärgerichtsbarkeit; Militärstrafrecht; Nationalsozialismus; Österreich; Offiziere; Preußen; Reich; Reichsfürsten; Reichspräsident; Reichsstände; Reichstag; Reichsverfassung von 1871; Sachsen; Söldnern; Sold; Soldaten; Staaten; Steuern; Territoriums; Untertanen; Vasallen; Versailler Vertrag; Völkerrecht; Waffen; Wehrpflicht; Württemberg;

Schlagwort

Dem Stichwort Heer ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Militär;

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