Hehlerei (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hehlerei

H. (von mhd. helen, ahd. und as. helan = verbergen, lat. celator) bezeichnet heute in Dtld. einen eigenständigen Straftatbestand, wonach bestraft wird, wer wissentlich eine gestohlene oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerich„tete rechtswidrige Tat erlangte Sache ankauft, sich oder einem Dritten verschafft oder hilft, sie abzusetzen (§ 259 StGB). Im frühesten Deutschen Recht gab es eine entsprechende eigene Strafnorm nicht, jedoch wurden bereits in den [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hehlerei

Verweise

Hehlerei verweist auf folgende Stichwörter

Böhmer; Constitutio Crimi„nalis Carolina; Delikt; Deutschen Recht; Diebstahls; Fiskus; Gemeinen Recht; Gesetz; Hannover; Kauf; Landfrieden; Mainzer Reichslandfriede; Napoleonische Gesetzbücher; Raub; Reinigungseides; Sache; Sachsen; Sachsenspiegel; Schillinge; Stadtrechten; Strafe; Teilnahme; Verbrechen; Vermögen; Volksrechten; Vorsatz; Westgotische Recht; Württemberg;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hehlerei:

Gaunertum; Kauf;

Schlagwörter

Dem Stichwort Hehlerei sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Missetat; Strafe und Strafrecht;

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