Heimbürge (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Heimbürge
Ahd. heimburge, heimburgo; regionale Varianten als Heimberge, Heimbürger, Hemerich u.v.a. Ein H. ist eine (Amts-)Person mit der Bedeutung ‚Schützer des Heims‘. Gemeint ist damit eine Siedlung mit ihrer Flur (Feld und Flur). H. kommen zumeist in spätma. und frühneuzeitlichen Dorfgemeinden vor, aber auch in Städten. So enthält cap. 34 des Mühlhäuser Reichsrechtsbuchs (zw. 1224 u. 1231) relativ ausführliche Vorschriften [...]
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