Heimfallsrecht (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Heimfallsrecht

H. (ius caducitatis, ius devolutionis, ius morticinorium; auch: Sterbe- oder Todfallsrecht o.ä.; „Kaduzität) ist das R., einen erblosen (eigentlich: erbenlosen) Nachlass einzuziehen. Erblos ist ein Nachlass, wenn keine zur Erbfolge berechtigten Personen (Erbfolgeordnung) vorhanden sind oder Erbberechtigte die Erbschaft nicht erwerben (sie etwa ausschlagen). Das H. steht in Konkurrenz zum Erbrecht: Je weiter die Erbrechtsgrenze gezogen ist, desto seltener kann [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.heimfallsrecht

Verweise

Heimfallsrecht verweist auf folgende Stichwörter

Aufgebot, privatrechtlich; Besitz; Dreißigsten; Eigen„tum; Erbfolgeordnung; Erbrecht; Fiskus; Fremden; Gefängnisse; Gemeinden; Gerichtsherr; herrenlosen Sachen; Jahr und Tag; Kantone; Ketzern; König; Körperschaften; Landesherren; Landeshoheit; Landesrecht; Markgenossenschaft; Nachbarn; Nachlass; Regalien; Reichsstädten; Rezeption des römischen Rechts; Spitäler; Staates; Stadt; Universalsukzession; Universitäten; Verschweigung; Wien; Zünfte;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Heimfallsrecht:

Flucht; Freigrafschaft; Fremde, Fremdenrecht; Früchte; Gerade; Hagestolz; Herrenlose Sachen, herrenloses Gut; Kaiser, Kaisertum (Neuzeit);

Schlagwort

Dem Stichwort Heimfallsrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Erbrecht;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 3 Seiten, 580KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Heimfallsrecht

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de