Heimfallsrecht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Heimfallsrecht
H. (ius caducitatis, ius devolutionis, ius morticinorium; auch: Sterbe- oder Todfallsrecht o.ä.; „Kaduzität) ist das R., einen erblosen (eigentlich: erbenlosen) Nachlass einzuziehen. Erblos ist ein Nachlass, wenn keine zur Erbfolge berechtigten Personen (Erbfolgeordnung) vorhanden sind oder Erbberechtigte die Erbschaft nicht erwerben (sie etwa ausschlagen). Das H. steht in Konkurrenz zum Erbrecht: Je weiter die Erbrechtsgrenze gezogen ist, desto seltener kann [...]
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