Heimtücke (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Heimtücke
Der Begriff H. fand mit der grundlegenden Umgestaltung des § 211 StGB (Mord) durch das Gesetz zur Ønderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 04.09.1941 (RGBl. I, 549) Eingang in das deutsche Strafrecht (Strafe, Strafrecht). Unter den neun Mordmerkmalen des § 211 Strafgesetzbuch (StGB) zählt H. zu den praktisch bedeutendsten, ist aber zugleich das dogmatisch-, rechtspolitisch- und verfassungsrechtlich umstrittenste.
In Tradition zu Art. 137 Constitutio Crimi„nalis Carolina
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.heimtuecke
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