Heingereiden (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Heingereiden
Auch haingeraide, haingerede, heimgereide, heimgerede, heingereite, heingereth u.ä. bezeichnet Großallmenden (Allmende), die von mehreren Dörfern zugleich genutzt wurden und die ein gemeinsames Gericht besaßen. H. meint zunächst die Mark, sodann die Ge„meinschaft der nutzungsberechtigten Bauern, weiter das Gericht eines solchen Marknutzungsverbandes und schließlich die urkundlichen Grundlagen der H. im Sinne von „Lagerbuch“ oder [...]
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