Heiratszwang (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Heiratszwang

Der H. ist in zweifacher Gestalt möglich: Entweder kommt dem Willen der den Heiratsbefehl erteilenden Person allein rechtl. Bedeutung zu, so dass es auf den Willen des Eheschließenden nicht ankommt, oder aber der Ehewille des „Betroffenen ist rechtl. erfordert, so dass mit dem H. die Ehewillenserklärung abgenötigt werden soll.

I. Der familiäre Heiratszwang

Nach den verbreiteten Vorstellungen von den frühgeschichtlichen Zuständen der Germanen bestimmte die Sippe die

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.heiratszwang

Verweise

Heiratszwang verweist auf folgende Stichwörter

Braut; Consensus facit nuptias; Decretio Childeberti; Ehe; Frauenraubes; Friedelehe; Germanen; Heiratserlaubnis; Hochzeitsbräuche; Kaiser; Kanonischen Rechts; Knechte; Leges barbarorum; Luther; Mündigkeit; Munt, Muntwalt; Raubes; Rechtsstellung der Frau; Sippe; Städte; Strafen; Trauung; Un„freien; Verlöbnis; Willen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Heiratszwang:

Heiratserlaubnis; Kind;

Schlagwörter

Dem Stichwort Heiratszwang sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Familienrecht;

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