Heitstrenging (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Heitstrenging
In an. Texten seit dem 12. Jh. werden Gelübde verschiedensten Inhalts oft als H. bezeichnet (wörtlich: „Festbinden eines Versprechens“; gebildet zum ebenfalls verwendeten Ausdruck strengia heit „ein Versprechen festbinden“). Anders als das an. Wort eiðr („Eid“) ist weder H. noch der Ausdruck strengia heit ein Rechtsterminus. Die frühesten Belege bieten die Prosa der eddischen Helgakviða Hiǫrvarðssonar (12. Jh.; Edda) und die [...]
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