Henker (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Henker
Als H. wird ein obrigkeitlich bestellter, berufsmäßiger Vollstrecker von Strafen bezeichnet. Der Begriff leitet sich vom Henken (Aufhängen; Hängen) insbesondere am Galgen her; „zumeist vollstreckte der H. jedoch jede Art von Todesstrafen, so dass eine Unterscheidung vom Scharfrichter, der seiner urspr. Wortbe„deutung nach scharf, d.h. mit dem Schwert, (hin)richtete, in der Praxis selten möglich ist. Neutraler ist die Bezeichnung Nachrichter. Daneben konnte Else Angstmann über
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