Herrenhaus (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Herrenhaus

Als H. wurde in Preußen von 1855–1918 die Erste Kammer des Landtags und in Österreich von 1861–1918 das Oberhaus des Reichsrats bezeichnet. In Preußen sahen die Verfassungen von 1848 und 1850 ein Zweikammersystem vor, wobei auch die Mitglieder der Ersten Kammer ganz bzw. zur Hälfte aus Wahlen hervorgehen sollten. Die könig„liche Verordnung vom 12.10.1854 bestimmte „eine andere Zusammensetzung der Ersten Kammer: erbliche Mitgliedschaft für Angehörige des Hochadels und kraft

[...]

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Verweise

Herrenhaus verweist auf folgende Stichwörter

Landtags; Österreich; Preußen; Reichsrats; Zweikammersystem;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Herrenhaus:

Handgemal; Homeyer, Carl Gustav (1795–1874);

Schlagwort

Dem Stichwort Herrenhaus ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Verfassung und Verfassungsrecht;

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