Herrenlose Sachen, herrenloses Gut (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Herrenlose Sachen, herrenloses Gut

H. (res nullius) sind Sachen (im Rechtssinne), die in niemandes Eigentum stehen (oder: keiner sachenrechtlichen Herrschaft [Sachen„recht] unterliegen). Sie sind ursprünglich oder von Natur aus herrenlos, wenn sie noch nie in „jemandes Eigentum standen (wie wilde Tiere); sie sind herrenlos gewordene Sachen, wenn ein ehemals an ihnen bestehendes Eigentumsrecht durch Preisgabe (Dereliktion) oder aus anderen Gründen (z.B. durch kriegsrechtliche Verwirkung) erloschen ist. In einem [...]

Verweise

Herrenlose Sachen, herrenloses Gut verweist auf folgende Stichwörter

Ackerverlosung; Bergrecht; Besitz; Beute; Bienen; Deutschen Recht; Eigentum; Ge„meinde; Ge„meine Recht; Grundbuch; Grundherrschaft; Grundstücken; Heimfallsrecht; Herrschaft; Jagd- und Fischereirechte; Kodifikationen; König; Landesherren; Landnahme; Liegenschaftsrecht; Nachlass; Preisgabe; Regalien; Sachen; Sachen„recht; Schatz; Schatzfund; Sippen; Staat; Stämme; Strandrecht; Verwirkung; Völker; wilde Tiere; Willen;

Schlagwort

Dem Stichwort Herrenlose Sachen, herrenloses Gut ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Sachenrecht;

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