Herrenlose Sachen, herrenloses Gut (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Herrenlose Sachen, herrenloses Gut
H. (res nullius) sind Sachen (im Rechtssinne), die in niemandes Eigentum stehen (oder: keiner sachenrechtlichen Herrschaft [Sachen„recht] unterliegen). Sie sind ursprünglich oder von Natur aus herrenlos, wenn sie noch nie in „jemandes Eigentum standen (wie wilde Tiere); sie sind herrenlos gewordene Sachen, wenn ein ehemals an ihnen bestehendes Eigentumsrecht durch Preisgabe (Dereliktion) oder aus anderen Gründen (z.B. durch kriegsrechtliche Verwirkung) erloschen ist. In einem [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.herrenlose_sachen_herrenloses_gut
Verweise
Herrenlose Sachen, herrenloses Gut verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwort
Dem Stichwort Herrenlose Sachen, herrenloses Gut ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte