Heuer (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Heuer

Die H. (nd. Hür [e], engl. hure, zu nd. hüren, ags. hyrian „mieten“) ist das Arbeitsentgelt für die Besatzungsmitglieder eines Schiffes. Im frühma. Schifffahrtsbetrieb war ihre Bedeutung gering, da die Kaufleute (Kaufmann, Kaufleute) die verschifften Waren regelmäßig selbst begleiteten und an Stelle einer Frachtzahlung zugleich Schiffsdienste zu leisten pflegten. Doch enthalten bereits die ältesten deutschen Seerechte, das Hamburger [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.heuer

Verweise

Heuer verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeine Landrecht; Anspruch; Brandmarken; Diebstahl; Genossenschaft, Genossenschaftsrecht; Hängen; Hamburg; Hanse; Kaufmann, Kaufleute; Lübeck; Oleron, Seerecht von; Partenreederei; Pfand, Pfandrecht; Reederei; Seeräuberei; Seerechte; Vermögen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Heuer:

Dienstvertrag; Gehalt;

Schlagwörter

Dem Stichwort Heuer sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Arbeitsrecht; Gewässer; Seerecht und Strandrecht;

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