Hexenhammer (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hexenhammer

Der H. (im lat. Original Malleus maleficarum) gehört zu den wichtigsten Verfolgungsmanualen für Hexereiprozesse. Verfasst in Latein, liegt der Hauptteil des Werks im Druck (P. Drach/Speyer) wohl bereits Ende 1486 vor. Beigebunden werden Bulle, Approbatio und Notariatsinstrument, gedruckt bei P. Schöffer/Mainz, womit im Frühjahr 1487 die Editio princeps vorliegt. Über dreißig Auflagen machen den H. zu einem Bestseller auf dem frühneuzeitlichen [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hexenhammer

Verweise

Hexenhammer verweist auf folgende Stichwörter

Beweis; Bistums; Bodin; Bulle; Carpzov; Corpus Iuris Canonici; Denunziationen; Feuerstrafe; Hexereiprozesse; Innsbruck; Inquisition; Inquisitionsprozesses; Köln; Kurie; Laienspiegel; Mähren; Nürnberg; Rechtsstellung der Frau; Richters; Rom; Urfehden; Urkundenfälschungen im Mittelalter; Verbrennen; Zauberei;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hexenhammer:

Bildzauber; Dominikaner; Gottesurteil; Hexereiprozesse; Innozenz VIII. (1432–1492);

Schlagwörter

Dem Stichwort Hexenhammer sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Frühe Neuzeit; Kirche und Kirchenrecht; Rechtsliteratur; Religion; Strafe und Strafrecht;

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Artikel Hexenhammer

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