Hinkmar von Reims (vor 810–882) (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hinkmar von Reims (vor 810–882)

*vor 810, †21. od. 23.12.882 in Epernay (auf der Flucht vor den Normannen).

Der im April 845 zum Erzbischof (Bischof) von Reims erhobene H. hinterließ ein umfangreiches Oeuvre, das ihn als Praktiker in Seelsorge und Verwaltung seines Erzbistums, aber auch des westfränk. Königreichs ausweist (Fränkisches Reich). Eklektizistisch-kompilatorisch arbeitend, argumentierte er v.a. mit der Patristik und dem kirchlichen Recht, hilfsweise mit fränk. Kapitularien und dem römischen Recht,

[...]

Verweise

Hinkmar von Reims (vor 810–882) verweist auf folgende Stichwörter

Abt; Bischof; Ehe; Eideshelfer; Eigenkirche; Fränkisches Reich; Fürstenspiegel; Geistliche Gerichtsbarkeit; Gottesurteil; Hof; Kapitularien; Kirchengut; König; Königskrönung; Leges barbarorum; Lex Romana Visigothorum; Ludwig den Deutschen; Pseudoisidorischen Fälschungen; Rechtsgutachten; Volksrechten;

Schlagwörter

Dem Stichwort Hinkmar von Reims (vor 810–882) sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bischof; Kirche und Kirchenrecht; Mittelalter; Person;

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