Historische Rechtsschule (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Historische Rechtsschule
Geschichtliche Schule der Rechtswissenschaft, also nicht H., sondern bewusst dt., nennt sich 1815 eine kleine Gruppe von Berliner Juristen um Friedrich Carl von Savigny und Karl Friedrich Eichhorn. Sie bescherte dem 19. Jh. eine säkulare jur. Blüte. Die allg. und methodische Richtung war zentral, aber nicht einhellig klar. Entsprechend variieren die Deutungen, die Zuordnungen der Personen und Phasen, das Lob und die Kritik.
Die H. kommt aus dem noch deutlich ihr Modellrecht
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.historische_rechtsschule
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