Hochgerichtsbarkeit (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Hochgerichtsbarkeit
H. bezeichnet einen bestimmten (sachlich definierten) herausgehobenen Kompetenzbereich der Gerichtsherrschaft (Gericht; Gerichtsherr, Halsgericht), der mit der Niedergerichtsbarkeit (Niedergericht, Niedergerichtsbarkeit) korreliert. Diese Zweiteilung gerichtlicher Sachzuständigkeit durchzieht mit unterschiedlichen Inhalten und Verhältnissen zueinander die gesamte Gerichtsverfassungsgeschichte (Gerichtsverfassung) vom MA bis in die Moderne („… die
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