Hochstift (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hochstift

Der bis ins SpätMA noch unbekannte, aber spätestens um 1700 etablierte Begriff bezeichnet wörtlich ein zu einer („hohen“) Kathedrale (Bischofskirche; vgl. Dom) gehörendes Stift im Unterschied zum „niederen“ Kollegiatsstift. Bei erzbischöflichen Kathedralen spricht man gleichbedeutend auch von „Erzstift“ (Belege seit dem 16. Jh.). Gemeint ist in der Regel der gesamte weltl. Herrschaftsbereich eines Bischofs. Seine geografische Ausdehnung ist zu unterscheiden von derjenigen

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Verweise

Hochstift verweist auf folgende Stichwörter

Bischofs; Bistum; Dom; Domkapitel; Grundherrschaften; Hochgerichtsbarkeit; Investitur; Landesherr, Landesherrschaft; Lehnrecht, Lehnswesen; Reich, Reichsverfassung; Stift; Vögte; Wahlkapitulationen; Wormser Konkordat;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hochstift:

Augsburg; Chorherren; Halberstadt; Herzog, Herzogtum; Hildesheim;

Schlagwort

Dem Stichwort Hochstift ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht;

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Artikel Hochstift

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