Höferecht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Höferecht
Als H. wird die Gesetzgebung verschiedener dt. Länder seit der Mitte des 19. Jh.s bezeichnet, die bestimmte landwirtschaftliche Besitzungen einem bes. Erbrecht unterstellt. Es bezweckt, den Hof im Erbfall geschlossen auf einen der Erben, den sog. Anerben, übergehen zu lassen und ihn durch eine Beschränkung der Abfindungsansprüche der weichenden Erben vor einer Überschuldung zu bewahren.
Das H. trat an die Stelle des älteren Anerbenrechts, nachdem durch die Aufhebung der alten
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hoeferecht
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