Hören und Sehen (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Hören und Sehen
H. sind sinnliche Wahrnehmungen, die in rechtl. Handlungsrahmen durch kognitive Verarbeitung zur Erkenntnis von Recht und Unrecht führen. Wo öffentliche Ordnung durch Aufruhr, Hader, Gezänk, rügliche Taten gestört oder Sitte durch Laster verletzt werden, wo Unrecht geschieht, sind Zeugen aufgerufen, das Gehörte und Gesehene zur Anzeige (Strafanzeige) zu bringen. Zeugenaussagen müssen auf dem je eigenen H. beruhen, ebenso der richterliche [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hoeren_und_sehen
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