Hörige (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Hörige
Seit dem 14. Jh. findet sich in nd. Quellen mit einem Schwerpunkt auf Westfalen das Wort H. zur Bezeichnung von Leuten, die zu einer Grundherrschaft gehören oder sonst in persönlicher Abhängigkeit von einer Herrschaft stehen. Oberdt. Entsprechungen sind gehörig und Gehörigkeit. Vereinzelt tritt auch die Bezeichnung hofhörig auf.
Das Wort H. ist nur eine unter vielen Bezeichnungen für Personen, die in einem herrschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hoerige
Verweise
Hörige verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Hörige sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte