Hoffaktor (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hoffaktor

Das Kompositum H. ist neuzeitlich und erscheint wohl erstmals in einem kursächs. Mandat von 1747; es ist das Prädikat eines jüd. Bankiers (Banken, Bankwesen), der für die Liquidität eines Königs oder Fürsten zu sorgen hat; obendrein beliefert er den Hof mit Luxusgütern. Der bereits im SpätMA gebräuchliche Terminus „Faktor“ bezeichnet den Vorsteher einer Faktorei, der im Auftrag anderer mit Waren und Geld handelt. Jeder Faktor hat das Interesse des Auftraggebers wie sein eigenes

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Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hoffaktor

Verweise

Hoffaktor verweist auf folgende Stichwörter

Banken, Bankwesen; Faktorei; Fürsten; Geld; Gerichtsherr; Hinrichtung; Hof; Juden; Jüdisches Recht, Judenrecht; Kammerknechtschaft; Königs; Mandat; Prag; Privilegien; Residenz; Todesstrafe; Württemberg;

Schlagwörter

Dem Stichwort Hoffaktor sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Hof; Verwaltung und Verwaltungsrecht;

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