Hoheitsrechte (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hoheitsrechte

Als H. bezeichnet man das Bündel der einzelnen jur. Machtbefugnisse, die dem Träger der obersten Gewalt (potestas suprema), zumeist Souverän genannt (Souveränität), gegenüber Dritten zustehen. Die H. können durch Rechtsakte erworben, geteilt, beschränkt und verliehen werden. Das Wort H. fand seine weiteste Verbreitung im 19. Jh.; semantische Überschneidungen bestehen insbes. mit den folgenden Begriffen: Regalien, Rechte oder Prärogative der Krone, Majestäts- (iura [...]


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Verweise

Hoheitsrechte verweist auf folgende Stichwörter

Bodin; Deutschen Bund; Europa; Europäische Gemeinschaften, Europäische Union; Föderalismus; Grundgesetz; Kirche; Landeshoheit; maiestas; ffentliches Recht; Regalien; Regierung; Reservatrecht; Souveränität; Staat; Staatenbünden; Titulaturen; Zeremonialrecht;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hoheitsrechte:

Europäische Gemeinschaften, Europäische Union; Gericht; Gesetzgebung; Göttinger Sieben; Imperium merum et mixtum; Kessler;

Schlagwörter

Dem Stichwort Hoheitsrechte sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Herrschaft; Staat; Verfassung und Verfassungsrecht; Völkerrecht;

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Artikel Hoheitsrechte

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