Holschuld (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Holschuld

Bei einer H. liegt der Erfüllungsort (Leistungsort) einer (schuldrechtl. [Schuldrecht]) Verpflichtung beim Wohnsitz des Schuldners, der die geschuldete Leistung zur Abholung durch den Gläubiger bereit halten muss, während sie dieser in Empfang zu nehmen hat. Im Gegensatz dazu ist bei der Bringschuld der Erfüllungsort beim Gläubiger, dem der Schuldner die geschuldete Leistung (zum Wohn- oder Firmensitz oder zur Niederlassung u..) zu bringen hat. Liegt der Erfüllungsort zwar beim

[...]

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Verweise

Holschuld verweist auf folgende Stichwörter

Bauern; Kodifikationen; dies interpellat pro homine; Gatterzins; Haus; Mahnung; Schuldrecht; Unfreie; Verzug; Wechsel; Wertpapiere; Wohnsitz;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Holschuld:

Dies interpellat pro homine; Gatterzins;

Schlagwörter

Dem Stichwort Holschuld sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürgerliches Recht; Privatrecht; Schuldrecht; Zivilrecht;

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