Holzurkunden (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Holzurkunden
H. sind mit eingekerbten Zeichen versehene Holzstücke oder Holzstäbe, die rechtserhebliche Tatsachen ausdrücken. Sie heißen auch Kerbhölzer, Kerbstöcke oder Budstöcke (Deutschland), Robitsch, Rabis oder Spanhölzer (sterreich), Span oder Kärm (Bayern), Tesseln oder Schiter (Wallis, Graubünden), Beile oder Beigle (Nord- und Mittelschweiz), karfstock oder kafle (Schweden), kerf [...]
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