Hulde (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hulde

Das Wort H. hat im älteren Sprachgebrauch eine dreifache Bedeutung.

1. Zum einen bezeichnet es im Verhältnis eines Herrn zu seinem Mann die Gnade. In diesen Bedeutungsbereich gehört die Entziehung der Gnade, der Huldeverlust.

2. Zum anderen bezeichnet das Wort H. im Verhältnis eines Mannes zu seinem Herrn den Gegenpol zur Gnade, die Treue, die Ergebenheit, sowie den dafür üblichen Begründungsakt, den Eid. In diesem Sinne heißt es im Sachsenspiegel mehrfach (Ldr III 54

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hulde

Verweise

Hulde verweist auf folgende Stichwörter

Corpus Iuris Canonici; Eid; Gnade; Hand; homagium; Huldeverlust; Kirche; König; Lehnrechts; Reichsfürsten; res sacra; Sachsenspiegel; Treue; Vasallen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hulde:

Beamtentum; Fürstenabsetzung; Gnade; Heliand; Homagium; Homo ligius; Huldeverlust;

Schlagwörter

Dem Stichwort Hulde sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Herrschaft; König;

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