Hutzwang (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Hutzwang

H. ist das Gebot, das Vieh, das die Allmendweide (Allmende; Weide, Weidegerechtigkeit) besucht, unter den gemeinen Hirten zu stellen (Hirtenrecht). Die Rechtsspiegel (Sachsenspiegel Ldr II, 54; Schwabenspiegel 213; Deutschenspiegel II, 164, § 1–2) und einzelne Stadtrechtsbücher (z.B. Eisenacher Rechtsbuch) bestimmen, dass nur wer drei Hufen Land oder mehr als Eigen oder Lehen (Lehnrecht, Lehnswesen) bewirtschaftet, einen eigenen Hirten haben darf; wer geringeren Besitz hat, muss das

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.hutzwang

Verweise

Hutzwang verweist auf folgende Stichwörter

Allmende; Buße; Deutschenspiegel; Eisenacher Rechtsbuch; Flurzwanges; Hirtenrecht; Hirtenschutt; Hufen; Justi; Kameralistik; Lehnrecht, Lehnswesen; Rechtsspiegel; Sachsenspiegel; Schadensersatz; Schwabenspiegel; Stadtrechtsbücher; Vieh; Weide, Weidegerechtigkeit; Weistum;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Hutzwang:

Hirtenschutt;

Schlagwort

Dem Stichwort Hutzwang ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Agrarrecht;

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