Mit dem der röm. Rechtssprache entnommenen Begriff immunitas wird seit dem frühen MA ein verfassungsrechtl. wie kirchenrechtl. relevanter Sonderrechtsstatus (Status) geistlicher, daneben auch weltl. Personen und Güter bezeichnet, der sich allg. als Freiheit von fremder herrschaftlicher Gewalt und Grundlage eigener Herrschaft beschreiben lässt. I. Spätantike Wurzeln Im röm. Reich bedeutet immunitas die Freiheit von munera, d.h. von öffentlichen Lasten verschiedener Art. I. kann daher ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Immunität sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.