Indossament (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Indossament
I., nach franz. endossament, ital. in dosso bzw. in dorso (‚Rücken‘), aus mlat. indorsare zu lat. dorsum (‚Rücken‘), ist der handschr. Übertragungsvermerk des Gläubigers auf der Rückseite einer Wechselurkunde, mit dem eine andere, in das bisherige Wechselgeschäft noch nicht involvierte Person zur Präsentation des Papiers ermächtigt wird.
Durch das I. wurde der Wechsel zu einem umlauffähigen Wertpapier, weshalb der Vermerk zu den
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.indossament
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