Infamatio (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Infamatio

I., auch diffamatio, bedeutet in der Geistlichen Gerichtsbarkeit das öffentlich verbreitete Gerücht (mala fama) über Vergehen eines Geistlichen. Wurde im Infamationsverfahren (inquisitio famae, vgl. Liber Extra 5.1.24 u. 5.3.31) ein starker Verdacht festgestellt, konnte bereits eine vorläufige Suspendierung vom Amt erfolgen. Der Betroffene konnte sich von dem Schuldvorwurf [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.infamatio

Verweise

Infamatio verweist auf folgende Stichwörter

Amt; Eideshelfern; Geistlichen Gerichtsbarkeit; Inquisitionsprozess; Reinigungseid;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Infamatio:

Geistliche Gerichtsbarkeit; Inquisitionsprozess;

Schlagwörter

Dem Stichwort Infamatio sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Strafe und Strafrecht;

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