Infamatio (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Infamatio
I., auch diffamatio, bedeutet in der Geistlichen Gerichtsbarkeit das öffentlich verbreitete Gerücht (mala fama) über Vergehen eines Geistlichen. Wurde im Infamationsverfahren (inquisitio famae, vgl. Liber Extra 5.1.24 u. 5.3.31) ein starker Verdacht festgestellt, konnte bereits eine vorläufige Suspendierung vom Amt erfolgen. Der Betroffene konnte sich von dem Schuldvorwurf [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.infamatio
Verweise
Infamatio verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Infamatio:
Schlagwörter
Dem Stichwort Infamatio sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte