Infamie (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Infamie

I. (lat. infamia, [‚Ehrlosigkeit, Ehrverlust‘]) bezeichnet die Minderung und Einbuße der Ehre und des guten Rufs (lat. bona fama).

1. Nach röm. R. trat I. zum einen durch ehrloses Verhalten ein. Als Beispiele hierfür werden u.a. schimpfliche Entlassung aus dem Heer, Tierkampf gegen Entgelt, Kuppelei, Auftreten als Schauspieler, Trauerverletzung, Doppelverlobung und Doppelehe (Bigamie) genannt. Zum anderen trat der Tatbestand der I. durch Verurteilung ein, sei es im

[...]

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Verweise

Infamie verweist auf folgende Stichwörter

mtern; Aufklärung; Bigamie; Codex Iuris Canonici; Corpus Iuris Canonici; Diebstahl; Ehre; Ehrenstrafe; ehrliche Gewerbe, unehrliche Gewerbe; Fälschungsdelikte; fahrende Leute; guten Sitten; Heer; Henker; Inzest; Kaiser; kanonische Recht; Kanonistik; Ketzer, Ketzerei; Kirche; Kuppelei; Papst; Patronats; Preußen; Pseudoisidorischen Fälschungen; Raub; Reskript; Simonie; Status; Strafe; Unehrlichkeit; Untreue; Urteil; Verbrechens; Zauberei; Zivilprozess; Zunft; Zweischwerterlehre;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Infamie:

Apostasie; Ehre; Ehrlosigkeit; Fahrende Leute; Inquisitionsprozess; Ketzer, Ketzerei;

Schlagwörter

Dem Stichwort Infamie sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Strafe und Strafrecht;

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Artikel Infamie

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