Inhaberpapiere (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Inhaberpapiere

Nach heutigem Verständnis sind I. Urkunden, die ein privates Recht (Privatrecht) in der Weise verbriefen, dass die Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde voraussetzt und dem jeweiligen Inhaber zusteht.

Ant. Vorläufer der I. werden in hellenischen Urkunden des 2. Jh. v. Chr. gesehen, im babylonischen Talmud des 4. Jh. oder in den röm. tesserae, die in Form von Täfelchen als Gutschein für eine Getreide- oder Geldmenge bei Festen unter das Volk geworfen [...]


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Verweise

Inhaberpapiere verweist auf folgende Stichwörter

Abtretung der Forderung; Banken; Brunner; Bürgerlichen Gesetzbuch; England; Frankfurter; Frankreich; Gemeinen Rechts; Indossament; Klage; London; Lübeck; Niederlanden; Orderpapiere; Privatrecht; Renten; Sachsen; Talmud; Urkunden; Wechsel; Wertpapiere;

Schlagwörter

Dem Stichwort Inhaberpapiere sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Erbrecht; Handelsrecht; Schuldrecht;

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