Injurienklage (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Injurienklage

Unter iniuria (Injurie = Beleidigung) wurde seit alters her jedes Verhalten verstanden, das geeignet ist, die Persönlichkeit eines anderen, insbes. dessen Ehre, zu verletzen.

Als Unrechtshandlung findet sich die Injurie bereits im Zwölf-Tafelrecht. Die Verfolgung der Injurie als Straftat (Strafe, Strafrecht) zieht sich durch das gesamte MA. Ein Injurienprozess, wie ihn das röm. Recht kannte, in dem der Beleidigte auf die Zahlung einer Geldsumme klagen konnte, existierte im

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.injurienklage

Verweise

Injurienklage verweist auf folgende Stichwörter

Beleidigung; Buchdrucks; Buße; Constitutio Criminalis Carolina; Duelle; Ehre; Eigentum; Freiheitsstrafen; Geldstrafe; Gemeinen Rechts; Heiligen Römischen Reich; Person; Polizeiordnungen; Reichskammergericht; Schmähen und Schelten; Scholastik; Strafe, Strafrecht; Verleumdung;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Injurienklage:

Buße; Duell; Ehre; Geldstrafe; Inzichtverfahren;

Schlagwort

Dem Stichwort Injurienklage ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Klage;

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Artikel Injurienklage

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