Innominatkontrakt (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Innominatkontrakt

Das klass. röm. Recht kannte innerhalb der Verträge, die ihren Verpflichtungsgrund lediglich auf Konsens stützten – also weder auf einer Realleistung noch auf einem schriftlichen Vertrag beruhten –, lediglich vier genau bestimmte Vertragstypen. Nur bei Schlecht- oder Nichterfüllung von Kauf- (Kauf) oder Werkvertrag, Gesellschaft oder Auftrag konnte mit einer Klage vor dem Prätor auf Erfüllung oder Schadensersatz geklagt werden. Bei allen anderen Vertragsarten, die nicht vertypt

[...]

Verweise

Innominatkontrakt verweist auf folgende Stichwörter

Auftrag; Corpus Iuris Civilis; Gans; Glossatoren; kanonische Recht; Kanonistik; Kauf; Klage; Kodifikationen; Kommentatoren; Konsens; Lehnrecht, Lehnswesen; pactus, pactum; Pandektenwissenschaft; Schadensersatz; Verträge; Werkvertrag;

Schlagwörter

Dem Stichwort Innominatkontrakt sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Römisches Recht; Schuldrecht;

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