Innung (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Innung

Die heutige I. als freiwillige fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer verdankt ihre moderne Bedeutung der Gewerbefreiheit (Gewerbe, Gewerbefreiheit), die nach Aufhebung der Zünfte im 19. Jh. die Handwerker ohne Interessenvertretung genossen. Die I., urspr. eine der vielen Bezeichnungen für Handwerksvereinigungen (Zunft, Zeche, Einung), wurde so zum Gattungsbegriff für neue Vereinigungen, in denen sich die

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Verweise

Innung verweist auf folgende Stichwörter

Bayern; Deutschen Bund; Ehre; Einung; Frankreich; Gewerbe, Gewerbefreiheit; Gewerbeordnung; Handwerks; Liberalismus; nationalsozialistisches Recht; Nationalversammlung; Norddeutschen Bundes; öffentlichen Rechts; sterreich; Preußen; Sparkassen; Zeche; Zünfte;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Innung:

Amt; Bürger; Einung; Gerichtsherr; Geschworene; Gilde; Handelsrecht;

Schlagwort

Dem Stichwort Innung ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Vereinigung;

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