Insinuation (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Insinuation
Der Begriff der I. (lat. insinuatio, dt. offen-, uffen-, apenbaren oder verkynden) hat seine Wurzeln im röm. Recht. Die I. bezeichnet hier zunächst ganz allg. eine öffentliche Mitteilung und sodann speziell die Kundgabe oder Verkündung einer Willenserklärung (Wille, Willenserklärung) vor einem Gericht zum Zwecke der Publizität, Beurkundung und amtlichen Registrierung. Mit der Rezeption des römischen Rechts kam die I. nach Deutschland und erfüllte [...]
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